Merz löst Debatte aus: Straftätern den Pass entziehen?

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Kanzler Olaf Scholz (SPD) hat den Vorstoß des CDU/CSU-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz für eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts als "falsch" zurückgewiesen. Er sei "sehr bedrückt" über den Vorschlag des CDU-Chefs, denn er bedeute "Rückschritt, wo eigentlich ein großer Fortschritt in Deutschland gerade erreicht worden ist", sagte er mit Blick auf die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts der Ampel-Regierung. Merz hatte der Welt am Sonntag gesagt, die von der Ampel beschlossene doppelte Staatsbürgerschaft sollte nicht der Regelfall sein, sondern wieder auf begründete Ausnahmefälle beschränkt werden. Und: "Es müsste wenigstens auf der gleichen Ebene eine Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft möglich sein, wenn wir erkennen, dass wir bei straffällig werdenden Personen einen Fehler gemacht haben."
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Kommentare (1)

Klaus Nied

525 seit 7. Mär 2017

Herr Bundeskanzler Scholz: Richtig liegen Sie mit Ihrer Aussage, dass der Doppelpass ein Gewinn ist für alle Beteiligten, somit folge ich Ihrer Meinung betreffs Herrn Merz`Aussage. Völlig falsch liegen Sie mit Ihrer Aussage betreffs Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft. Das Grundgesetz (und Folgegesetze) sagt eindeutig, dass die deutsche Staatsbürgerschaft nur aberkannt werden darf, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird (somit scheiden Nur-deutschen-Pass-Besitzende aus). Dies ist bei einem Doppelpassinhaber aber nicht gegeben. Somit kann man einem solchen Straftäter den deutschen Pass sehr wohl abnehmen. Da hat Herr Merz recht.

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