Schöffengericht
Meineid in eigener Sache - ehemaliger Anwalt muss in Haft
Schöffengericht schickt 64-jährigen Ex-Anwalt für zwei Jahre hinter Gitter.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Ein ehemaliger Rechtsanwalt ist wegen Meineids in Tateinheit mit versuchtem Prozessbetrug von einem Schöffengericht des Amtsgerichts zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Die bei diesem Strafmaß noch mögliche Bewährung wurde dem wegen Betrugs vorbestraften Juristen vom Gericht versagt. Der Angeklagte habe, so der Vorsitzende Richter Lars Petersen in der Urteilsbegründung, mit erheblicher krimineller Energie gehandelt und sich bis heute als unbelehrbar erwiesen.
Der Angeklagte, 64 Jahre alt, war lange Jahre in Freiburg Rechtsanwalt. 1995 wurde er wegen Untreue und Unterschlagung zu einer einjährigen Bewährungsstrafe und einem fünfjährigen Berufsverbot verurteilt. Inzwischen hat ...