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Smartphoneverbot in der Schule

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Seitdem in Frankreich das Handyverbot in den Schulen für Schüler bis 15 Jahre eingeführt wurde, wurde das Thema Handyverbot wieder zum aktuellen Gesprächsthema bei den Leuten, vor allem bei Schülern. Die Schüler sind gegen ein Handyverbot. Das Handy gibt ihnen mehr Freiheiten und der Schulaufenthalt wird durch das Hany angenehmer für sie.

Doch die Lehrer, vor allem die, die mit der aktuellen Technik nicht so vertraut sind, sind gegen eine Handynutzung auf dem Schulgelände, da sie es als störend und unnötig empfinden. Außerdem sehen sie die Gefahr von Mobbing durch Bilder oder Videos auf den Smartphones ihrer Schüler. Um dem vorzubeugen könnte man ja Schülern, die ihr Handy für solche Zwecke missbrauchen eine große Strafe, wie etwa einen Schulverweis, erteilen.

Aber das Smartphone kann auch gezielt im Unterricht eingesetzt werden. Was dem Schüler und dem Lehrer nützt. Im Deutschunterricht etwa könnte man gleich einen Artikel recherchieren und müsste damit nicht warten, bis man wieder zu Hause ist. Und der Lehrer könnte auch mal mit digitalen Unterrichtsmaterialien unterrichten.

Sicher würden viele Schüler dann ihre Handy nutzen, um sich im Unterricht nicht so zu langweilen. Aber das könnte für die Lehrer auch ein Ansporn sein, ihren Unterricht möglichst interessant zu gestalten.
Es sollte den Schülern gestattet sein, die Handys in den Pausen und als digitales Unterrichtsmedium wie ein "digitales Buch" zu benutzen. Der Vorteil daran wäre, die Schüler könnten frei und auch ohne Angst, erwischt zu werden, ihre Handys benutzen. Dann hätten sie im Unterricht vielleicht auch viel weniger das Bedürfnis, heimlich an ihr Handy zu gehen. Das fördert die Konzentration und die Teilnahme am Unterrichtsgeschehen.

Und die Lehrer? Die müssten nicht mehr so viel analoge Unterrichtsmaterialien mit in die Schule schleppen und könnten vielleicht auch kreativer, also mit digitalen Medien, ihren Unterricht gestalten. Das würde auch ihren Schülerinnen und Schülern gefallen.

Ressort: Schülertexte

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Do, 20. Dezember 2018: PDF-Version herunterladen

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