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Mehr Geld für die Kindererziehung: Fragen und Antworten zur Rentenreform

Zum 1. Juli ist die jüngste Rentenreform in Kraft getreten. Experten der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg beantworten die Fragen von BZ-Lesern – wir geben einen Überblick.  

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Wenn die Rente stimmt, kann man den Ruhestand genießen.  | Foto: dpa
Wenn die Rente stimmt, kann man den Ruhestand genießen. Foto: dpa
Mütterrente für ehemalige Beamtin
Frage: Stimmt es, dass verbeamtete Mütter keinen Anspruch auf Mütterrente haben? Ich war in den Jahren 1980,82 und 84, als meine Kinder geboren wurden, im Schuldienst als Beamtin. Diesen Status habe ich aber später aufgegeben und meine Pension wurde in eine Rente umgewandelt. Bis jetzt habe ich noch keinen Bescheid bekommen, ob meine Rente erhöht wird.
Antwort: Ich unterstelle, dass Sie mit dem Satz "Pension wurde in Rente umgewandelt" meinen, dass Sie damals in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert wurden. Wenn dem so ist, müssten Sie Rente beziehen und die Kindererziehungszeiten müssten im Rentenbescheid angerechnet worden sein. In diesem Fall erhalten sie den Zuschlag für die drei Kinder. Das erfolgt im Herbst 2014 rückwirkend ab 01.07.2014 automatisch.
Sollte der Fall anders gelagert sein, wäre dies ein Fall für eine persönliche Beratung.
Mütterrente
Frage: Ich bin 82 Jahre alt, habe vier Kinder großgezogen, habe niemals sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Ich beziehe ...

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