"Max" entlastet den Todesfahrer
Berufungsverhandlung um Haftstrafe nach dem Unfalltod einer jungen Frau / Beschuldigter kämpft um das Strafmaß.
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WALDSHUT-TIENGEN (hjh). Wie gemeingefährlich verhielt sich ein Handwerksmeister, dessen Unglücksfahrt im Steinatal am 27. Oktober 2005 mit dem Tod einer 32-jährigen Frau endete? Diese Frage beschäftigt seit gestern eine Kleine Strafkammer des Landgerichts in der Berufungsverhandlung. Für den Todesfahrer geht es um eine Haftstrafe. Als Zeuge trat, wie 8 in der Hauptverhandlung, Sänger "Max" (Mutzke) auf.
Zwischen Detzeln und Tiengen war der heute 41-Jährige in einem nagelneuen, 265 PS starken Mitsubishi auf Probefahrt. Der Ex-Grand-Prix-Star war Beifahrer. Auf der Geraden nach Detzeln überholten beide einen Fahrschulwagen ...