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Recht auf Reisen: Entschädigung für Fluggäste

Maus an Bord sorgt für Verspätung

RECHT AUF REISEN: Airline hätte Vorkehrungen treffen können               und muss deshalb Entschädigung für Fluggäste bezahlen.  

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Possierlich:    Maus als Auslöser  | Foto: S. Jozsef (stock.adobe.com)
Possierlich: Maus als Auslöser Foto: S. Jozsef (stock.adobe.com)
Verspätet sich ein Flugzeug wegen Mäusen an Bord stark, steht den Passagieren ...

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