Account/Login

Mauersturz auf Kreta mit Folgen

Ein Biederbacher klagt nach einem Unfall im Griechenlandurlaub erfolgreich gegen Reiseveranstalter / 2 500 Euro Schmerzensgeld  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Sommer, Sonne, und dann: Unfall. Ein B...auf Sicherheit im Hotel achten müssen.  | Foto: dpa
Sommer, Sonne, und dann: Unfall. Ein Biederbacher hat klargemacht, dass Reiseveranstalter auf Sicherheit im Hotel achten müssen. Foto: dpa

CELLE/BIEDERBACH. Reiseveranstalter müssen laut Oberlandesgericht Celle auch die Außenanlagen ihrer Hotels auf Sicherheit überprüfen, bevor die Herbergen zur Buchung freigegeben werden. Kommt es, wie im nachfolgenden Fall, dort zu einem Unfall, kann der Reiseveranstalter eventuell in Regress genommen werden.

In der Nacht vom 20. zum 21. September 2007 ist in einer Hotelaußenanlage auf Kreta ein 54-jähriger Gast aus Biederbach über eine 67 Zentimeter hohe Mauer gestolpert und dann rund fünf Meter in die ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel