Mauersturz auf Kreta mit Folgen
Ein Biederbacher klagt nach einem Unfall im Griechenlandurlaub erfolgreich gegen Reiseveranstalter / 2 500 Euro Schmerzensgeld
Bruno Mechs-Reinke
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CELLE/BIEDERBACH. Reiseveranstalter müssen laut Oberlandesgericht Celle auch die Außenanlagen ihrer Hotels auf Sicherheit überprüfen, bevor die Herbergen zur Buchung freigegeben werden. Kommt es, wie im nachfolgenden Fall, dort zu einem Unfall, kann der Reiseveranstalter eventuell in Regress genommen werden.
In der Nacht vom 20. zum 21. September 2007 ist in einer Hotelaußenanlage auf Kreta ein 54-jähriger Gast aus Biederbach über eine 67 Zentimeter hohe Mauer gestolpert und dann rund fünf Meter in die ...