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Matratzen kommen ungelegen

Alte Baurechtsvorschrift aus den 90er Jahren zum Schutz des Donaueschinger Einzelhandels verhindert bisher Firmenansiedlung  

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Ohnmächtig auf städtisch diktiertem Ge... sein potenzieller Mieter Schmidt.      | Foto: BZ
Ohnmächtig auf städtisch diktiertem Geschäfts-Brachland: Erwin Siraky (rechts) und sein potenzieller Mieter Schmidt. Foto: BZ

DONAUESCHINGEN (los). Eines der zentralen Instrumente der Donaueschinger Wirtschaftsförderung dreht sich jetzt zum destruktiven Spieß um und wehrt in einem exemplarischen Fall die Niederlassung eines eigentlich höchst wünschenswerten Fachmarktes ab. Europas größter Matratzenhändler würde gerne in einer leerstehenden Immobilie ansiedeln, wird aber von einer antiquierten Baurechtsvorschrift aus den 90er Jahren zum vermeintlichen Schutz des innerstädtischen Einzelhandels vergrault.

Gut gemeint war sie ja, darin sind sich alle einig: die Ende der 90er Jahre vom Gemeinderat beschlossene Verbannung immer neuer Handelsmärkte am Stadtrand. Wenn dort "auf der grünen Wiese" neben den schon verwurzelten Discountern und Filialisten weitere Märkte siedeln würden, dann könnte das die Geschäftswelt in der City austrocknen, verlören die auch städtische Identität stiftenden Einkaufsstraßen ...

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