Matratzen kommen ungelegen
Alte Baurechtsvorschrift aus den 90er Jahren zum Schutz des Donaueschinger Einzelhandels verhindert bisher Firmenansiedlung
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DONAUESCHINGEN (los). Eines der zentralen Instrumente der Donaueschinger Wirtschaftsförderung dreht sich jetzt zum destruktiven Spieß um und wehrt in einem exemplarischen Fall die Niederlassung eines eigentlich höchst wünschenswerten Fachmarktes ab. Europas größter Matratzenhändler würde gerne in einer leerstehenden Immobilie ansiedeln, wird aber von einer antiquierten Baurechtsvorschrift aus den 90er Jahren zum vermeintlichen Schutz des innerstädtischen Einzelhandels vergrault.
Gut gemeint war sie ja, darin sind sich alle einig: die Ende der 90er Jahre vom Gemeinderat beschlossene Verbannung immer neuer Handelsmärkte am Stadtrand. Wenn dort "auf der grünen Wiese" neben den schon verwurzelten Discountern und Filialisten weitere Märkte siedeln würden, dann könnte das die Geschäftswelt in der City austrocknen, verlören die auch städtische Identität stiftenden Einkaufsstraßen ...