Massenunfall auf der A 5: Schuldspruch wegen Körperverletzung
Im Prozess um die tödliche Massenkarambolage in der Neujahrsnacht 2010 ist das Urteil gefallen: Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Für den Tod eines jungen Schweizers macht ihn das Emmendinger Amtsgericht nicht verantwortlich.
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Ein Jahrhundertphänomen: Die Nebelwand auf der Autobahn in der Neujahrsnacht 2010 verursachte eine Massenkarambolage. Foto: dpa
Strafrichter Thomas Ullenbruch hat den 42-Jährigen aus Breisach zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 70 Euro verurteilt – wegen der fahrlässigen Körperverletzung eines 67-jährigen Autofahrers. Damit wird der Angeklagte nicht für den Tod eines jungen Schweizers bei dichtem Nebel auf der Autobahn bei Teningen in der ...