Marschiert die NPD, rechnet Polizei mit Großeinsatz
Gericht muss bis 23. August über Verbotsverfügung der Stadt Freiburg entscheiden - falls die NPD Widerspruch dagegen einlegt.
Gericht muss bis 23. August über Verbotsverfügung der Stadt Freiburg entscheiden - falls die NPD Widerspruch dagegen einlegt.
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