Festnahme durch Spezialkräfte

Mann schlägt Partnerin und bedroht sie mit Baseballschläger

Ein Mann soll seine Partnerin in der gemeinsamen Wohnung geschlagen haben, in der auch Kind und Hund anwesend waren. Der Frau gelingt die Flucht.  

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Ein Mann soll eine Frau in Sindelfingen bedroht haben. (Symbolbild)  | Foto: Daniel Karmann/dpa
Ein Mann soll eine Frau in Sindelfingen bedroht haben. (Symbolbild) Foto: Daniel Karmann/dpa

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

Sindelfingen (dpa/lsw) - Ein Mann soll seine Partnerin in einer Wohnung in Sindelfingen (Kreis Böblingen) geschlagen und mit einem Baseballschläger und einem scharfen Werkzeug bedroht haben. In der Wohnung befanden sich auch der zehnjährige Sohn und ein Hund. Spezialkräfte der Polizei konnten den 40-Jährigen schließlich im Hausflur festnehmen.

Zuerst seien der Mann und seine 39-jährige Partnerin in Streit geraten. Dann kam es ersten Erkenntnissen zufolge zu einem Angriff mit der Hand und Bedrohungen mit Baseballschläger und Werkzeug. Die Frau flüchtete, wobei der Sohn und der Hund in der gemeinsamen Wohnung zurückblieben. Das Gebäude wurde von den Einsatzkräften umstellt.

Mann wieder auf freiem Fuß

Aus noch unbekannter Ursache verließ der Mann daraufhin die Wohnung und wurde im Hausflur von Spezialkräften festgenommen. Nach ersten Erkenntnissen war der Kontakt zu dem Verdächtigen vonseiten der Polizei noch nicht hergestellt worden.

Im Nachhinein wurde dem Mann ein Wohnungsverweis ausgesprochen. Dann wurde er auf freien Fuß gesetzt. Die 39-Jährige, das Kind und der Hund kehrten nach dem Vorfall in der Nacht auf Freitag in die Wohnung zurück. Gegen den Verdächtigen wird nun wegen Körperverletzung und Bedrohung ermittelt.

Wohnungsverweis gilt für vier Tage

Der Wohnungsverweis gelte nun für vier Tage. Falls sich die Frau bis zum Ablauf der vier Tage nicht sicher fühle, könne Sie beim Ordnungsamt eine Verlängerung der Wohnungsverweisung von bis zu zwei Wochen beantragen. Sollte sie noch Einwände gegen die Rückkehr ihres Partners haben, müsse ein Gericht den Fall entscheiden.

© dpa‍-infocom, dpa:250207‍-930‍-368298/1

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