"Mangelhafte" Kalkulation
Verwaltungsgericht gibt Bürger Recht: Hausens Wassergebühr ist rechtswidrig.
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HAUSEN (th). Im Gebührenstreit mit der Gemeinde hat ein Bürger aus Hausen einen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht in Freiburg gelandet. Demnach hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichtes den Wassergebührenbescheid der Gemeinde Hausen vom 24. Januar 2002 und den Widerspruchsbescheid des Landratsamtes Lörrach vom 27. November 2002 aufgehoben, weil die für das Jahr 2001 festgesetzte Wassergebühr "rechtswidrig ist".
Die Klage des Bürgers gegen die Wassergebühr nennt das Verwaltungsgericht "zulässig und begründet". Über den Gebührensatz entscheidet der Gemeinderat. Dies geschah am 12. Dezember 2000 ...