Lüften erwünscht, Wohnen verboten
Die Wirklichkeit richtet sich nicht immer nach den Hartz-Gesetzen oder: Wie aus einer Vier- eine Dreizimmerwohnung wird.
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LÖBAU. Im sächsischen Löbau lassen Hartz-IV-Empfänger ein Zimmer leer stehen, um in ihren zu großen Wohnungen bleiben zu können. Eigentlich verlangt das Gesetz von ihnen, in eine kleinere Wohnung umzuziehen. Aber davon, meint die örtliche Wohnungsbaugesellschaft, hat niemand was. So wird aus einer Vier- eine Dreizimmerwohnung – ein Zimmer wird zugeschlossen und darf nicht benutzt werden.
Am Wochenende, wenn Sohn Christian mit seiner Verlobten eintrudelt, muss Betty Kahlert umräumen. Die 49-jährige Arbeitslose aus Löbau in Ostsachsen macht dann für das junge Paar das eigene große ...