Letzte Rate war zum Glück bezahlt
Offene Rechnung noch rechtzeitig beglichen / Kaufmann hatte Anzeige zurückgezogen / Urteil des Amtsgerichts aufgehoben.
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BAD SÄCKINGEN/WALDSHUT. Die "letzte Rate" wurde ihm doch nicht zum Verhängnis: Das Landgericht Waldshut sprach einen 36-Jährigen aus Albbruck vom Vorwurf des Betruges frei. Der Mann hatte in einem Bad Säckinger Modegeschäft Kleidung im Wert von rund 500 Euro gekauft und eine letzte Rate erst nach einer Strafanzeige bezahlt. Vor dem Amtsgericht Bad Säckingen hatte ihm das noch eine Bewährungsstrafe von drei Monaten einbracht.
"Ich habe die Kleidung gar nicht gekauft, sondern meine damalige Lebensgefährtin", hatte der Mann im vergangenen Jahr vor der Amtsrichterin in Bad Säckingen erklärt. Und er wiederholte dies nun vor der Kleinen Strafkammer des ...