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Leserbrief: Erst den kleinen Finger, nun die ganze Hand

  • Wolfgang Disch (Simonswald)

  • Mi, 26. Juni 2024
    Biederbach

     

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WINDKRAFT
Zum Artikel "Rat will nicht mehr als vier Windräder", BZ vom 24. Juni.
Silicon Biederbach. Selber Schuld oder so ähnlich könnte man es auf den Punkt bringen. So ist das eben, wenn man eine Bürgerenergiegenossenschaft ins Haus holt und sie nun nicht mehr los wird. Hinzu kommt die Naivität des Gemeinderates und dessen Vorsitzendem, es könnte bei drei/vier Windrädern bleiben, sowie dessen Geheimniskrämerei über den Standort der Freiflächen-Photovoltaik. Natürlich alles unter dem Deckmäntelchen etwas Gutes für die Umwelt zu tun. Jetzt hat man genug die Welt gerettet, kommt aber aus dem Schlamassel nicht mehr heraus, weil es der Gesetzgeber so will. Wie wäre es denn mit dem Bau eines Stromspeichers, damit dieser Frevel an unserer Kulturlandschaft irgendwann ein Ende hat und wir den überschüssigen Strom nicht noch verschenken müssen, weil ihn sonst keiner haben will. Man muss nun nicht in die Glaskugel schauen, um zu vermuten, dass aus dem herausragendem Gebiet für Erholung und Tourismus wohl nichts werden wird. Aber mit der Auszeichnung Silicon Biederbach lässt sich doch auch Werbung machen. Wolfgang Disch, Simonswald

Ressort: Biederbach

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Mi, 26. Juni 2024: PDF-Version herunterladen

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Kommentare (1)

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Richard Weis

2 seit 21. Jul 2023

Der polemische Ton des Artikels „Silicon Biederbach“ trägt wenig zur sachlichen Diskussion über die Energiepolitik und den Ausbau erneuerbarer Energien in der Region bei.
Die Bürgerenergiegenossenschaft wird pauschal als unwillkommene Belastung dargestellt, obwohl sie das Ziel verfolgt, die lokale Energiewende voranzutreiben und den Klimaschutz zu unterstützen. Der Vorwurf der Naivität gegenüber dem Gemeinderat ignoriert die Tatsache, dass Entscheidungen im Rahmen demokratischer Prozesse und unter Berücksichtigung von Bürgerbeteiligungen getroffen wurden.
Der Artikel unterstellt dem Gemeinderat eine „Geheimniskrämerei“ bezüglich des Standorts für Freiflächen-Photovoltaik, ohne konkrete Belege zu liefern. In der Regel sind solche Prozesse von umfangreicher Prüfung und öffentlichen Diskussionen begleitet, was hier nicht berücksichtigt wird.
Die Kritik, man könne sich nicht aus der Situation befreien „weil es der Gesetzgeber so will“, verkennt die Notwendigkeit gesetzlicher Vorgaben zur Förderung erneuerbarer Energien. Diese sind essenziell, um langfristige Ziele im Klimaschutz zu erreichen und die Energieversorgung nachhaltig zu gestalten.
Die Annahme, dass der Ausbau von Windkraftanlagen den Tourismus nachhaltig schädigt, ist nicht hinreichend belegt. Zahlreiche Regionen zeigen, dass Tourismus und erneuerbare Energien koexistieren können. Zudem wächst das Interesse an umweltfreundlichen Urlaubszielen stetig.


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