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Kommentar

Leipziger Richter hebeln Gesetz zur Sterbehilfe aus

Seit dem Urteil in Leipzig sind zwölf Anträge auf Erhalt von Mitteln zur Sterbehilfe eingegangen. Gesundheitsminister Gröhe will den Richterspruch nicht hinnehmen und "staatliche Selbsttötungshilfe" verhindern.  

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