Leiharbeiter dürfen keine Streiks brechen

BZ-Plus Bundesverfassungsgericht lehnt Klage von Arbeitgeber gegen neues gesetzliches Verbot ab.  

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Streiks dürfen von Leiharbeitern nicht unterlaufen werden.   | Foto: Ingo Schneider
Streiks dürfen von Leiharbeitern nicht unterlaufen werden. Foto: Ingo Schneider
. Leiharbeiter dürfen auch künftig nicht als Streikbrecher eingesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte jetzt ein 2017 vom Bundestag beschlossenes gesetzliches Verbot. ...

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