Lehren aus dem Bankrott
Aus dem Fall Schlecker müssen alle lernen – das schuldet man denen, die ihre Jobs verloren haben.
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Der Chefstratege des Pleitekonzerns bleibt auf freiem Fuß, sein Gefolge aber muss in Haft? Das Urteil der Stuttgarter Wirtschaftsstrafkammer gegen die Ehinger Unternehmerfamilie Schlecker wirkt unlogisch – auf den ersten Blick.
Anton Schleckers Strafe, zwei Jahre Haft für vorsätzlichen Bankrott, hat das Gericht komplett zur Bewährung ausgesetzt. Bewähren allerdings kann und muss der 73-Jährige sich schon von Alters wegen ...