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Landratsamt hofft auf zügige Ausweisung

Klarheit für den Windradbau.  

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BAD SÄCKINGEN/WALDSHUT (vl). Für das Landratsamt Waldshut ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg, das dem Windradbau auf dem Hoheneck bei Oberwihl eine Absage erteilt, sehr erfreulich. Ein sanftes Ruhekissen ist es jedoch nicht. Denn die nächsten Bauanträge für Windräder im Hotzenwald oder Hochrheingebiet werden kommen. Walter Schneider, der Erste Landesbeamte im Landratsamt, vertritt daher die Auffassung, dass es jetzt umso wichtiger sei, die geplante Ausweisung von Windradstandorten zügig zu realisieren.

Das Gesetz erlaubt ausdrücklich den Bau von Windkraftanlagen im Außenbereich. Als regenerative Energiequelle sind sie erwünscht, worauf auch das Verwaltungsgericht in seinem Urteil ...

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