Landrat erwartet hohen Aufwand
Seit dem 1. Januar ist das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft / Skepsis in Sachen Verwaltungsvereinfachung.
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KREIS WALDSHUT (mhe). Überlagert von den Auswirkungen der Verwaltungsreform des Landes und der Arbeitsmarktreform des Bundes (Hartz IV) auf den Landkreis ist zum 1. Januar 2005 auch ein neues Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten. Vor Ort umgesetzt wird der stark angeschwollene Packen der entsprechenden Rechtsvorschriften im Ausländeramt des Landratsamtes. Was die damit auch angestrebte Verwaltungsvereinfachung angeht, ist man dort aber skeptisch.
Das neu gefasste Gesetz soll einerseits die Zuwanderung von Ausländern nach Deutschland unter humanitären und arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten ...