Traumatisierter Lkw-Fahrer kündigte nach Unfall
Landgericht senkt Geldstrafe für Kraftfahrer
Wegen fahrlässiger Tötung eines alkoholisierten Motorradfahrers hatte das Amtsgericht Kenzingen einen Lkw-Fahrer zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Landgericht Freiburg reduzierte in der Berufungsverhandlung jetzt die Höhe der Strafe.
Do, 6. Nov 2008, 15:42 Uhr
Kenzingen
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KENZINGEN/FREIBURG. Erfolg hatte die Berufung eines Kraftfahrers, der im Juni vom Amtsgericht Kenzingen wegen fahrlässiger Tötung eines 42-jährigen Motorradfahrers zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt worden war. Das Landgericht Freiburg hat jetzt das Mitverschulden des alkoholisierten Motorradfahrers stärker zu Gunsten des Angeklagten gewertet als das Amtsgericht und deshalb eine neue Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 25 Euro festgesetzt.
Die Bilder von der Unfallnacht des 7. Oktober 2007 haben den 45-jährigen Berufskraftfahrer bis heute nicht losgelassen. Sie haben sich in sein Gedächtnis eingebrannt und jedes Mal, wenn er beruflich die Unfallstelle ...