Landesdenkmalamt hat Verfahren gegen Hobby-Archäologen eingeleitet
Nägel, Hufeisen, Messer: Im Söldener Rathaus sollten in einer Vitrine Funde eines Hobby-Archäologen ausgestellt werden. Doch dem Finder fehlte möglicherweise die Genehmigung zum Graben.
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Es ist ein brisantes Thema: Menschen, die sich als Hobbyarchäologen verstehen, graben immer wieder Überreste früherer Zeiten aus. Ohne Genehmigung ist das illegal, denn meist wird laut Landesdenkmalamt bei der Grabung der Fundzusammenhang zerstört. Die Badische Zeitung berichtete jüngst über Hans-Peter Widera, der der Gemeinde Sölden alte Nägel, Hufeisen und Messer geschenkt hatte. Bloß: ...