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Länger Auskunft bei Preisbremse

Der Rechtsdienstleister Conny erstritt beim Bundesgerichtshof (BGH) ein mieterfreundliches BGH-Urteil. Das dient auch dem eigenen Interesse.  

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Mieter können künftig leichter und länger von der Mietpreisbremse profitieren. Auskunftsansprüche gegen den Vermieter verjähren erst drei Jahre, nachdem sie erstmals geltend gemacht wurden. Dies ...

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