L 125: Erst bauen, dann klagen ?
Kläger und Regierungspräsidium diskutieren über Vergleich.
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BATZENBERG/FREIBURG. Es bewegt sich was: Bei einem nicht öffentlichen Erörterungstermin vor dem Verwaltungsgericht Freiburg haben die Kläger gegen den Planfeststellungsbeschluss der L 125 – die Gemeinden Ehrenkirchen und Schallstadt und die Bürgerinitiativen "L 125 voraus" und "BIG" Norsingen – mit dem Regierungspräsidium Freiburg einen Vergleich erarbeitet, dem alle Gremien allerdings noch zustimmen müssen.
Der Vergleich, vom Gericht vorgeschlagen, sieht vor, dass mit dem Ausbau der L 125 sofort begonnen werden kann. Das gerichtliche Verfahren wird so lange auf Eis gelegt, wie die Bauarbeiten dauern. Danach können die Klagen, etwa gegen die auf der L 125 vorgesehene Tonnagebeschränkung, ...