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Nachdem ein Paragraf der neuen Kurtaxesatzung nicht konkret genug erschienen war, lag jetzt ein neu formulierter Entwurf dem Gemeinderat Wieden zur Entscheidung vor. Die Kurtaxeprüfung wird dabei konkreter mit den Kosten bei Verstößen formuliert. Die Meldepflichten sind eingefordert und bei Verstößen werde der beanstandete Betrag mit dem Faktor fünf belegt. Werden erhebliche Beanstandungen festgestellt, also mehr als zehn Prozent fehlende Beträge, müssen zusätzlich die Kosten der Prüfung vom Beherbergungsbetrieb gezahlt werden. Die Mustersatzung des Gemeindetages hat somit eine Wiedener Ergänzung erhalten, was die Mitglieder des Gemeinderats einstimmig befürworteten.
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