Kurtaxe
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In der jüngsten Gemeinderatssitzung am Montag hat der Tunauer Gemeinderat – wie andernorts auch im Gemeindeverwaltungsverband – die Neufassung der Kurtaxesatzung beschlossen. Diese war aufgrund gesetzlicher Änderungen und Anpassungen notwendig. Die Höhe der Kurtaxe blieb mit 2,40 Euro (Personen nach vollendetem 16. Lebensjahr) beziehungsweise 1,20 Euro (Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr) allerdings unverändert. Neu aufgenommen wurde eine Regelung zur Kurtaxeprüfung, wonach diese durch einen Beauftragten vorgenommen werden kann. Bei Beanstandungen sind die Kosten der Prüfung vom Beherbergungsbetrieb zu tragen, so Bürgermeister Dirk Pfeffer.
Das Thema Radon war bereits früher Thema im Gemeinderat. Damals wurden an verschiedenen Stellen im Rathaus Messungen vorgenommen, welche Werte über den festgelegten Richtwerten ergaben. Für eine Gebäudeanalyse und Ursachenermittlung erhielt die Gemeinde verschiedene Angebote von Fachfirmen. Die geschätzten Kosten lagen in einem Bereich von 2300 bis 3500 Euro. Aufgrund des Umstandes, dass die jeweiligen Aufenthaltszeiten im Rathaus sehr gering ausfallen, hat der Gemeinderat entschieden, hier aktuell kein Unternehmen zu beauftragen. Zunächst sollen einfachere Messungen im Gebäude durchgeführt werden.
Ein möglicher Bauflächenbedarf im Rahmen der Flächennutzungsplanung stand zur Beratung. Die Versammlung des Gemeindeverwaltungsverbands hatte sich darauf geeinigt, kein komplettes Flächennutzungsplanverfahren durchzuführen, sondern in einem vereinfachten Verfahren mögliche Planungsgrundlagen zu erzielen. Zur Bedarfsberechnung Wohnen wurden Zahlen des Statistischen Landesamtes zur aktuellen Bevölkerung herangezogen. Die Einwohnerentwicklung in 15 Jahren wurde für Tunau mit -7 ermittelt. Zusammen mit anderen Faktoren sowie dem raumordnerischen Kennwert von 55 Einwohnern pro ha, ergab sich für Tunau ein Ergebnis von -0,09. Ein Entwicklungsbedarf wurde für Tunau somit nicht gesehen. Ein möglicher Bedarf muss von der Gemeinde nachgewiesen werden. Zum Nachweis wurden im Gemeinderat konkrete Bauanfragen, die steigenden Kinderzahlen, Schließung zweier Baulücken in der nahen Vergangenheit, vorhandene Zweitwohnungen, welche für den tatsächlichen Bedarf nicht herangezogen werden können, herangezogen. Für die Flächennutzungsplanung soll eine rund 0,87 Hektar große Fläche im Gewann Ebnerrain gemeldet werden. Die Grundstückseigentümer hatten sich in einer Abfrage positiv über eine mögliche bauliche Entwicklung geäußert. Im Gegenzug soll die im aktuellen Flächennutzungsplan enthaltene Bauerwartungsfläche im Gewann Erlesbünden gestrichen werden.
Zur Kenntnis nahm der Gemeinderat den Haushaltserlass des Landratsamtes Lörrach zum Haushaltsplan 2025. Die Gesetzmäßigkeit der Planung wurde bestätigt und der Höchstbetrag der Kassenkredite mit 350.000 Euro genehmigt. Die finanzielle Situation der Gemeinde Tunau wird weiterhin als sehr bedrohlich bezeichnet. Entstandene Fehlbeträge müssen in letzter Konsequenz mit dem Basiskapital verrechnet werden, was zu einem dauerhaften Substanzverlust führt. Die Kommunalaufsicht hat das Problem stetig steigender Umlagen erkannt. Die Behörde kann in den Planansätzen keine Reserven ausmachen, die zu einer signifikanten Verbesserung der finanziellen Situation führen würde. Es wird deshalb auf absehbare Zeit ein Gespräch mit der Gemeinde und dem Rechnungsamt angestrebt, um mögliche weitere Schritte zu erörtern.