Kunstrasenerhalt in Vereinsförderung

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In seiner jüngsten öffentlichen Sitzung mit kurzer Tagesordnung beschloss der Gemeinderat eine Ergänzung der Vereinsförderrichtlinie. In ihr verankert ist nun die Kostenübernahme seitens der Gemeinde für das Auffüllen des Korkgranulats auf dem Kunstrasenplatz. Die Maßnahme fällt etwa alle fünf Jahre an und ist für den Erhalt des Kunstrasens notwendig. Die Ergänzung gilt rückwirkend ab Jahresbeginn, die Kostenübernahme wurde im Haushalt 2025 bereits berücksichtigt.

Gemeinderat Markus Burger gab zu bedenken, dass die Aufnahme in die Richtlinie bei anderen Vereinen als einseitige Begünstigung verstanden werden könnte. Die Mittel würden zum Vorteil des SV Biederbach ausgegeben. Bürgermeister Rafael Mathis hielt dem entgegen, dass der Platz Eigentum der Gemeinde sei, das sie erhalten müsse. Amtsleiterin Petra Schneider hielt die Aufnahme in die Richtlinie für nachvollziehbar, weil darin auch eine Gemeindebeteiligung an der Rasenpflege und an der halbjährlichen Trockenreinigung des Kunstrasens vorgesehen ist. In einem zweiten Beschluss stimmte der Gemeinderat der Annahme von vier privaten Spenden (insgesamt 832,97 Euro) zu.
Schlagworte: Petra Schneider, Rafael Mathis, Markus Burger
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