Kommentar
Künftig sollten die Parlamente über Lockdowns entscheiden
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen den Teil-Lockdown abgewiesen. Falls er allerdings verlängert wird, sollten die Parlamente entscheiden, was geschlossen wird und was öffnen darf.
Do, 12. Nov 2020, 21:30 Uhr
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![Der aktuelle Eilbeschluss des Bundesve...ch auf andere Einrichtungen anwendbar. | Foto: Uli Deck (dpa) Der aktuelle Eilbeschluss des Bundesve...ch auf andere Einrichtungen anwendbar. | Foto: Uli Deck (dpa)](https://ais.badische-zeitung.de/piece/0b/cc/b8/ca/197966026-w-640.jpg)