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LEIPZIG (dpa). Das millionenfache Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht ist nur noch für eine Übergangszeit zulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden (Az.: BVerwG 3 C 28.16 und 3 C 29.16). Mit seinem Urteil wertete das Gericht zwar die Tierschutzbelange auf. Trotzdem darf das Töten vorerst weitergehen – bis den Brutbetrieben praxisreife Verfahren zur Geschlechtsbestimmung schon im Hühnerei zur Verfügung stehen. Die Geflügelbranche begrüßte das Urteil. Tierschützern geht es nicht weit genug. Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) erklärte, Alternativen zur jahrzehntelang hingenommenen Praxis des Kükentötens gebe es bereits. Sie drängte darauf, das Massentöten männlicher Küken "so schnell wie möglich" zu beenden. Ein Verfahren zur Geschlechtsbestimmung sei auf dem Weg.
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