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Umsatzsteuer

Kuchensteuer an Schulen in Baden-Württemberg ist vom Tisch

BZ-Plus Schüler, Klassen und Eltern in Baden-Württemberg können weiter Kuchen verkaufen, ohne dass Umsatzsteuer anfällt. Alles werde nun unbürokratisch geregelt, sagt Finanzminister Bayaz.  

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Beim Kuchenverkauf an Schulen bleibt steuerlich alles beim Alten.  | Foto: Alexander Huber
Beim Kuchenverkauf an Schulen bleibt steuerlich alles beim Alten. Foto: Alexander Huber
Kuchenverkauf an baden-württembergischen Schulen soll doch keine Bürokratie-Orgie werden: Das Landesfinanzministerium hat am Freitag erklärt, man habe das "unbürokratisch geregelt". Anders als befürchtet, soll ein ...

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