"Krozinger Märktekonzept nicht aushebeln"
Die Kurstadt ist mit der vom Regionalverband vorgeschlagenen Abgrenzung der zulässigen Gebiete für Einzelhandelsgroßprojekte nicht einverstanden
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BAD KROZINGEN. Die Stadt Bad Krozingen ist mit der vom Regionalverban d Südlicher Oberrhein beabsichtigten engen Abgrenzung der zulässigen Standorte für Einzelhandelsgroßprojekte nicht einverstanden. Es geht dabei um die dafür vorgesehenen Flächen in der Teilfortschreibung des Regionalplanes. Diese seien nicht deckungsgleich mit dem Bad Krozinger Märkte- und Zentrenkonzept aus dem Jahr 2004. Die Kurstadt fürchtet, dass ihre kommunale Selbstverwaltung und Planungshoheit durch die Fortschreibung empfindlich eingeschränkt wird.
Eine Überarbeitung des derzeit geltenden Regionalplans aus dem Jahr 1995 ist erforderlich geworden, da dieser in der vorliegenden Form zwischenzeitlich weder den gesetzlichen Anforderungen noch den fortlaufenden Entwicklungsprozessen im Einzelhandel entspricht. Durch die Neufassung nimmt ...