Opfervertreter haben sich enttäuscht über den Ausgang des Prozesses zur Eisenacher Neonazi-Kampfsportgruppe "Knockout 51" geäußert. Die Opferberatungsstelle Ezra erklärte: Die Gefahr, die von dieser militanten Neonazi-Kampfsportgruppe ausgehe, sei mit dem Urteil nicht gebannt. Vor dem Thüringer Oberlandesgericht waren vier Mitglieder der Kampfsportgruppe um Leon R. wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung, Landfriedensbruch, gefährlicher Körperverletzung und Verstößen gegen das Waffenrecht angeklagt. Das Gericht verhängte nach über 50 Prozesstagen Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren und zwei Monaten sowie drei Jahren und zehn Monaten. Das Gericht wertete die Gruppe allerdings nicht als rechtsterroristische Vereinigung.
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