Kreisgemeinden stehen vor

BZ-Abo Ganztagsbetreuung an den Grundschulen wird ab dem Schuljahr 2026/27 verbindlich. Etwa mehr als ein Jahr bleibt den Kreisgemeinden also, das Angebot entsprechend zu gestalten.  

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Und nach dem Unterricht hinein in die Freizeitschuhe:  | Foto: Christian Charisius
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Und nach dem Unterricht hinein in die Freizeitschuhe: Foto: Christian Charisius
Michael SträterMit dem Schuljahr 2026/27 tritt der Rechtsanspruch für die Ganztagesbetreuung an den Grundschulen in Kraft. Die BZ-Redaktion hat bei den Gemeinden im Kreis nachgefragt, wie diese aufgestellt sind. Hier die Antworten, die uns erreichten.
Denzlingen
Denzlingen bietet bereits eine ergänzende Betreuung vor und nach dem Unterricht im Rahmen der Kernzeitbetreuung sowie eine Ganztagsbetreuung im Hort an der Grundschule. Für das Schuljahr 2026/27 wird in Zusammenarbeit mit der Grundschule und dem Träger AWO-Ortsverein ein bedarfsorientiertes Konzept erarbeitet. Die Ferienbetreuung wird momentan vom Tagesmütterverein Denzlingen in Kooperation mit dem Hort an der Grundschule organisiert. Um den Rechtsanspruch zu erfüllen, sind weitere Angebote in den Ferien erforderlich. Für Kooperationen, die sich aus der Planung ergeben, sei Denzlingen offen. Die Schulkinder im Hort an der Grundschule erhalten derzeit ein Mittagessen von einem Caterer. Auch zukünftig ist ein Catering vorgesehen.
Die Priorität liegt auf der Schaffung optimaler Rahmenbedingungen. Sobald die organisatorischen Aspekte geklärt sind, wolle sich die Gemeinde mit den Kooperationspartnern den pädagogischen Inhalten widmen. Der Bedarf an Ganztagsbetreuungsplätzen wird auf Basis der aktuellen Betreuungs- und Anmeldezahlen, der Anmeldungen für das Schuljahr 2025/26 und aufgrund der Prognosen für die Entwicklung der Schüleranzahl ermittelt. Dies ermöglicht eine bedarfsgerechte Planung der zukünftigen Angebote. Die Kosten für die Umsetzung des Ganztagsangebots in Denzlingen sind im Moment noch nicht ...

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Schlagworte: Lars Brügner, Daniel Kietz, Michael Schlegel

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