Kreis unterliegt vor Gericht
Verwaltungsgerichtsurteil zur B 31 West: Abstufung zur Kreisstraße muss unverzüglich erfolgen.
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Im Tuniberger Verkehrsstreit zwischen dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und der Stadt Freiburg hat der Kreis den Kürzeren gezogen: "Zwingend und unverzüglich" muss das Teilstück der B 31 West zwischen A-5-Auffahrt Freiburg-Süd und dem "Rimsinger Ei" zur Kreisstraße abgestuft und im Gegenzug die Landesstraße 120 zwischen der A-5-Anschlussstelle Bad Krozingen und dem "Rimsinger Ei" zur Bundesstraße hochgestuft werden. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden.
Die Stadt Freiburg kämpft für die Abstufung der B 31 West, weil die Umwandlung in eine Kreisstraße die Voraussetzung bietet, dass auf dem Teilstück ein Lkw-Verbot angeordnet werden ...