Krankenhausärzte begehren auf
In der Frage, ob Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit gelten, kneift die Politik und den Gerichten sind die Hände gebunden.
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FREIBURG. Immer mehr Krankenhausärzte wollen ihre Arbeitsbedingungen nicht länger hinnehmen und ziehen vor den Kadi. Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit, sagen sie. Die Arbeitsrichter folgten bislang dieser Auffassung, doch rechtskräftig sind ihre Urteile nicht. Die Ärzte beziehen sich in ihren Klagen nämlich auf eine EU-Richtlinie, die offenbar in Widerspruch zum deutschen Recht steht.
Im Grunde genommen müsste der Gesetzgeber für klare Verhältnisse sorgen. Tut er aber nicht, weil er neue Milliardenlöcher im Gesundheitswesen befürchtet. Die EU hat 1993 eine Arbeitszeitrichtlinie verabschiedet, die in Deutschland 1994 in nationales Gesetz umgesetzt wurde - ...