Account/Login

Krankenhausärzte begehren auf

In der Frage, ob Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit gelten, kneift die Politik und den Gerichten sind die Hände gebunden.  

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

FREIBURG. Immer mehr Krankenhausärzte wollen ihre Arbeitsbedingungen nicht länger hinnehmen und ziehen vor den Kadi. Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit, sagen sie. Die Arbeitsrichter folgten bislang dieser Auffassung, doch rechtskräftig sind ihre Urteile nicht. Die Ärzte beziehen sich in ihren Klagen nämlich auf eine EU-Richtlinie, die offenbar in Widerspruch zum deutschen Recht steht.

Im Grunde genommen müsste der Gesetzgeber für klare Verhältnisse sorgen. Tut er aber nicht, weil er neue Milliardenlöcher im Gesundheitswesen befürchtet. Die EU hat 1993 eine Arbeitszeitrichtlinie verabschiedet, die in Deutschland 1994 in nationales Gesetz umgesetzt wurde - ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel