Krank sein wird noch teurer

Eintrittsgeld von zehn Euro für den Arztbesuch / Versorgungsbezüge werden voll krankenversicherungspflichtig.  

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Vom 1. Januar an gelten für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen die Änderungen, auf die sich Rot-Grün und die CDU/CSU im August verständigt haben. Ziel der Reform war es, den durchschnittlichen Beitragssatz von AOK, Barmer, DAK & Co. im kommenden Jahr auf 13,6 Prozent der Einkommen ihrer Mitglieder zu senken. Das wird aber - wenn überhaupt - verzögert eintreten.

Zwar haben die Barmer, die DAK und die Gmünder Ersatzkasse für das Frühjahr Beitragssenkungen angekündigt. Dagegen halten viele Ortskrankenkassen, darunter auch die AOK Baden-Württemberg, den Beitrag vorerst stabil. Die zusätzlichen Lasten für die Versicherten kommen aber in jedem Fall.
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