Kraftfahrer hatte Unglück im Glück
Unverschuldet in einen Frontalzusammenstoß verwickelt blieb er unverletzt, wurde aber wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt.
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ST. BLASIEN. Im vergangenen Mai war es zu einem Frontalzusammenstoß zwischen ihren Fahrzeugen gekommen, nun trafen sich eine 23- jährige Studentin und ein 45-jähriger Kraftfahrer als Angeklagte vor dem Amtsgericht St. Blasien wieder.
Richterin Ulrike Holler-Welz verurteilte den Kraftfahrer wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 35 Euro und weiteren drei Monaten Führerscheinentzug, das ...