Kontrollierte Flächenbrände
Das Abflämmen von Grasböschungen in den Tuniberger Weinbergen ist nur in ganz bestimmten Fällen erlaubt.
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Von nächster Woche an dürfen die Winzer am Tuniberg Weinbergböschungen abflämmen, um den Grasbewuchs kurz zu halten. Es ist allerdings nicht zu erwarten, dass die Landschaft demnächst in Flammen stehen wird. Das in einem Pilotprojekt am Kaiserstuhl entwickelte Verfahren darf nur an bestimmten Standorten angewandt werden. Das Landesnaturschutzgesetz verbietet das Abflämmen seit 1976 grundsätzlich. Die Ausnahmen regeln das städtische Umweltamt und die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt mit einer Allgemeinverfügung.
Zu erlauben ist das Abflämmen nur, wenn eine qualifizierte Bestandsaufnahme der Pflanzen- und Tiergesellschaften vorliegt. Roland Klink vom Merdinger Büro für ...