Konsequent getrennt
Der Staat zwingt vor der kirchlichen Trauung niemanden mehr ins Standesamt – und das ist gut so.
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Wer kirchlich heiraten möchte, kann das von 2009 an bereits vor der standesamtlichen Trauung tun – oder ganz ohne Staat. Auch wenn ein Zeitungsbericht anderes glauben macht: Das ist kein Ergebnis nächtlicher Handstreichpolitik, sondern Konsequenz eines transparenten Gesetzesverfahrens. Vernünftig ist der Schritt außerdem.
Für den Staat gelten in Deutschland nur solche Paare als Eheleute, die nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches geheiratet haben, nämlich standesamtlich. Das ist so, seit das ...