Konkurrenz geht auf Kosten der Gesundheit
Neues Gesetz stellt Prostituierten den Gang zur Untersuchung frei / Kampf um die Freier verschärft sich / Gutes Vertrauensverhältnis zu den Beratern.
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Am 1. Januar 2001 trat das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft, das die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen regelt. Es löst das Geschlechtskrankheitengesetz von 1953 ab, das eine regelmäßige ärztliche Untersuchung für jene Personen vorsah, die in Verdacht stehen, Geschlechtskrankheiten zu haben und zu verbreiten. Das IfSG rückt nun vom gesetzlichen Zwang ab. Betroffen von dieser Neuregelung sind vor allem die Prostituierten, die ein Attest, den so genannten "Bockschein", für ihre Arbeit benötigen.
Damit haben die Prostituiertenvereinigungen eine alte Forderung erfolgreich durchgesetzt. "Wir freuen uns über diese Entwicklung", erklärt Friederike Strack von der Prostituiertenberatungsstelle "hydra" in Berlin. Mit dem Ende staatlicher Bevormundung und dem Beginn einer freiwilligen, anonymen und kostenlosen Prävention ...