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Wegen falscher uneidlicher Aussage hat das Landgericht jetzt einen 49-jährigen Kriminaloberkommissar der Landespolizeidirektion Freiburg zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 120 Mark verurteilt. Der seit April 1998 vom Dienst suspendierte Kriminalbeamte aktzeptierte das Urteil der Berufungskammer nur aus "prozesstaktischen ...