"Kluft zwischen Gesetz und Realität"
Urteil des Landgerichts Freiburg verwundert Autofahrer und Experten / Risikoabschätzung stumpft mit der Routine ab.
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Ein Urteil des Landgerichts Freiburg hat bei vielen Autofahrern für Verwunderung gesorgt: Eine Apothekerin war in zweiter Instanz wegen fahrlässiger Tötung und Verstoß gegen das Gebot des Fahrens auf Sicht zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden, weil sie nachts auf der Autobahn einen liegen gebliebenen Wagen rammte, in dem eine schwangere Frau starb. Die 44-Jährige war mit Abblendlicht und 120 Stundenkilometern unterwegs. Zu schnell, um auf ein unbeleuchtetes Hindernis reagieren zu können, lautet das Gutachten. Um rechtzeitig bremsen zu können, hätte sie höchstens 65 Kilometer pro Stunde fahren dürfen.
Dem ADAC-Experte Markus Schäpe zufolge sind die Richter damit der Straßenverkehrsordnung gefolgt, die verlangt, dass Autofahrer nachts nur so schnell unterwegs sind, dass sie auf der einsehbaren Strecke bremsen könnten. Aber: ...