Klosterhof 9
Das Gebäude "Klosterhof 9" in St. Peter wird zukünftig von der Gemeinde genutzt und saniert. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, in diesem Fall von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Bürgermeister Rudolf Schuler begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Rechtsanwalt Dr. Burmeister. Nach Erteilung der sanierungsrechtlichen Genehmigung, welche der Gemeinderat in vergangener Sitzung erteilt hat, liegt nun ein rechtswirksamer Kaufvertrag für den Verkauf des Gebäudes Klosterhof 9 vor. Somit kann die Gemeinde nun das ihr zustehende Vorkaufsrecht im Rahmen des Sanierungsgebietes ausüben. Das Vorkaufsrecht wird zur Sicherung der Sanierungsziele ausgeübt, welche ebenfalls in vergangener Sitzung konkretisiert wurden. Die Gemeinde beabsichtigt nach einer vorübergehenden Flüchtlingsunterbringung das Gebäude zu sanieren. Anschließend sollen der Trachtenfundus und das Archiv Heimatgeschichtlicher Arbeitskreis untergebracht werden. Zudem möchte man möglichst die gastronomischen Räume mit der denkmalgeschützten Gewölbedecke erhalten und einen gastronomischen Mieter finden. Sowohl für den Kauf als auch für die spätere Sanierung stehen Fördermittel im Rahmen des Sanierungsgebietes zur Verfügung.
Kommentare
Um Artikel auf BZ-Online kommentieren zu können müssen Sie bei "Meine BZ" angemeldet sein.
Beachten Sie bitte unsere Diskussionsregeln, die Netiquette.
Sie haben noch keinen "Meine BZ" Account? Jetzt registrieren