"Kläger fühlt sich zurecht gestört"
Das Landgericht Freiburg gibt der Unterlassungsklage eines Anwohners des Vereinsheims in Wittnau statt.
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WITTNAU. Im Streit um den Lärm, der von der Nutzung des Wittnauer Vereinshauses ausgeht, hat ein Nachbar mit seiner Klage vor der Zweiten Zivilkammer des Landgerichts Freiburg am Freitag in großen Teilen Recht bekommen. Die Kammer hat die Gemeinde verurteilt, dafür zu sorgen, dass in Zukunft weder zu Tag- noch zu Nachtzeiten Lärm von dem Vereinshaus ausgeht, der die Wohnruhe dort wesentlich beeinträchtigt. In wieweit die Nutzung des Vereinshauses mit den Bestimmungen der Baugenehmigung übereinstimmt, war nicht Thema des Prozesses. Die Kosten des Verfahrens hat die Gemeinde zu tragen.
Wie mehrfach berichtet gibt es seit Jahren Streit um die Nutzung des Vereinshauses, das 2002 gebaut und seither der Musik- und Trachtenkapelle und dem Verkehrs- und Trachtenverein als Veranstaltungs- und Probenraum dient. Die Verärgerung eines Nachbarn über seiner Ansicht nach zunehmend über die Nutzungsberechtigung hinausgehende Veranstaltungen im Vereinshaus konnten zwischen der ...