Kinderschänder muss frei bleiben
Polizei überwacht den als gefährlich geltenden Siegmar F.
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DRESDEN. Am Dienstag hob der Bundesgerichtshof in Leipzig das Urteil auf, noch am selben Tag war Siegmar F., 49 Jahre alt, auf freiem Fuß. Der Mann, vor neun Jahren in Tschechien wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt, hatte eine achtjährige Strafe abgesessen, als das Landgericht Dresden im vergangenen Frühjahr die nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen ihn anordnete. Aber das scheiterte an Rechtsfehlern.
Zweimal hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf, am Dienstag endgültig. Begründung: Während der Haftzeit seien keine neuen Tatsachen bekannt geworden, die eine nachträgliche ...