"Keine vorsätzliche Unterlassung"
Ergebnis der Ermittlungen des Landratsamtes zu Versäumnissen der Stadtverwaltung: Kein Disziplinarverfahren gegen Schilling.
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HERBOLZHEIM. In Zusammenhang mit den Versäumnissen der Stadtverwaltung, die den klaren Beschuss des Gemeinderats zur Änderung des Bebauungsplans "Kugelackern" nicht vollzogen hat, wird es kein förmliches Disziplinarverfahren gegen Bürgermeister Ernst Schilling geben. Dies bestätigte das Landratsamt auf BZ-Anfrage. Schilling habe zwar gegen seine Amtspflichten verstoßen, von einer vorsätzlichen Unterlassung könne jedoch nicht ausgegangen werden.
Mehrfach hatte der Gemeinderat der Stadt mit klarer Mehrheit beschlossen, westlich der Bahnlinie keine neuen Großmärkte mit zentrumsrelevanten Sortimenten anzusiedeln. Konkret ging es dabei um eine Bauvoranfrage für das Schütte-Wicklein-Areal, die 2004 erstmals abgelehnt wurde. Der Gemeinderat erließ eine Veränderungssperre und beauftragte die Verwaltung, den dortigen Bebauungsplan "Kugelackern" zu ändern.Zwei Jahre vergingen, ohne ...