Keine Steuer für den Berater
Experten zum Thema: Rückwirkend vom Jahr 2006 an sollen Steuerberatungskosten als Sonderausgaben absetzbar sein
Dominik Klingele
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LÖRRACH. Seit dem 1. Januar 2006 sind Steuerberatungskosten durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm nur noch im Rahmen der Einkünfteermittlung abziehbar. Dies soll sich nun rückwirkend vom Jahr 2006 an durch einen Gesetzesentwurf des Bundesrates ändern.
Abzug der Steuerberatungskosten vor 2006:Abzug der Steuerberatungskosten nach 2006 :
Durch das Gesetz vom 22. Dezember 2005 zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm wurde, neben anderen Änderungen, die bis zum 31. Dezember 2005 geltende Regelung der Abzugsfähigkeit der ...