Keine Loggia für das Zollhaus
Ortschaftsrat Wallbach legte Veto gegen die Baupläne ein.
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BAD SÄCKINGEN-WALLBACH. Zwar liegt die Beratung von Baugenehmigungsverfahren nach einem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Bad Säckingen in Händen der städtischen Baurechtsbehörde, dennoch können Ortschafts- oder Gemeinderat ein Veto einbringen, wenn es sich wie im Fall des ehemaligen Wallbacher Zollhauses um ein Gebäude mit ortsbildprägendem Charakter handelt.
Stadtbaumeister Michael Rohrer bezeichnete das Haus in der jüngsten Sitzung des ...