Keine Haftung für Garderobe
Klage auf Schadenersatz vor Amtsgericht hatte keinen Erfolg.
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ST. BLASIEN (wun). Abgewiesen hat das St. Blasier Amtsgericht die Klage einer Frau, die von einem Restaurantbetrieb in der Region Schadenersatz gefordert hatte. Im Januar hatte sie in Begleitung das Speiselokal besucht, wobei ihr von einem Kellner am Eingang die Jacke zur Aufbewahrung abgenommen wurde. Später fehlte die Jacke dann.
Vor dem Essen hatte die Frau dem Kellner die Jacke gegeben. Nach dem Essen musste die Frau feststellen, dass ihre Lederjacke im Wert von 2000 ...