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Keine Beweise, keine Strafe: Randale im Zug bleibt ungesühnt

Verfahren gegen drei junge Leute wurde eingestellt, weil die Polizei fehlerhaft ermittelte / Befragung hatte suggestiven Charakter und somit keinen Beweiswert.  

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EMMENDINGEN (schö). Mit der Einstellung der Verfahren unter Auflagen und einer richterlichen Ermahnung endete kürzlich vor dem Jugendschöffengericht am Freiburger Amtsgericht der Prozess gegen drei junge Männer aus Emmendingen, die wegen Körperverletzung und anderen Delikten angeklagt waren. Zuvor waren zwei Termine für die Hauptverhandlung wegen Fehlens eines Angeklagten oder Erkrankung von Zeugen geplatzt.
Die drei Jugendlichen, allesamt 20 Jahre alt und aus schwierigen familiären Verhältnissen stammend, hätten in der Silvesternacht 2006/07 in einem Zug von Emmendingen nach Freiburg fahrend, Mitglieder einer aus ...

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